Grundsätzlich gilt, dass die Einfuhrumsatzsteuer bereits bei Grenzüberschreitung fällig wird. Mit einem Einfuhrumsatzsteuer-Konto können Sie einen Aufschub erreichen, was natürlich Ihrer Liquidität zugute kommt.
Wird die Einfuhrumsatzsteuer sofort fällig, entstehen für Sie zusätzliche Kosten in Form einer Vorlageprovision. Verfügen Sie jedoch über ein Einfuhrumsatzsteuer-Konto, wird die Steuer erst am 16. des folgenden Monats von den Finanzbehörden abgebucht. Der Vorteil für Sie liegt auf der Hand. Durch eine spätere Zahlung wird Ihr Cash-Flow verbessert. Wird beispielsweise Ware am 01. eines Monats eingeführt, ziehen die Finanzbehörden die Einfuhrumsatzsteuer erst am 16. des Folgemonats von Ihrem Konto ein.
Die Vorteile eines Einfuhrumsatzsteuer-Kontos
– Sie zahlen direkt an die Bundeskasse
– Die Zahlung erfolgt erst am 16. des Folgemonats nach erfolgter Verzollung (also bis zu sechs Wochen Zahlungsaufschub)
– Sie gehen keine zusätzlichen Verpflichtungen ein und es entstehen keine weiteren Kosten.
So kommen Sie zu Ihrem Konto
Zur Einrichtung eines Einfuhrumsatzsteuerkontos benötigen Sie einige Vordrucke, die Sie zusammen mit einem Handelsregisterauszug beim zuständigen Hauptzollamt einreichen. Da sich die Formularbezeichnungen ändern können, rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne, die nötigen Dokumente für den Antrag zusammenzustellen und auszufüllen.
Nach einiger Zeit bekommen Sie dann die Bestätigung, dass das Konto eingerichtet wurde. Die Bearbeitungszeit beim Hauptzollamt kann jedoch unter Umständen eine längere Zeit in Anspruch nehmen.