Seit 1. Juli 2019 kein ETD-Sonderkontrollverfahren

Seit 01. Juli 2019 ist die Anwendung des sogenannten ETD-Verfahrens in Deutschland nicht mehr erlaubt. Bisher durften Sendungen, die nicht ordnungsgemäß geröntgt und als sicher deklariert werden konnten (Dunkelalarm), auf diese Weise durch Kontrolle an der Außenseite geprüft werden.

Welche Auswirkungen hat das?

Diese Einschränkung hat zur Folge, dass die Kontrolle bestimmter Transportgüter (wie bspw. für Gefahrgüter, Flüssigkeiten, Granulate, etc.) in Deutschland nicht mehr möglich ist. Ein geeignetes Ersatzverfahren für diese Waren gibt es derzeit in Deutschland nicht. Es besteht lediglich die Möglichkeit, dass einige Versender als sogenannter „bekannter Versender“ zertifiziert werden. Hier gelten dann Erleichterungen für die Kontrolle der Güter. Nähere Informationen zur Zertifizierung finden Sie auf den Seiten des LBA (https://www.lba.de/DE/Luftsicherheit/BekannteVersender/BekannterVersender_node.html). Die Vorteile des Verfahrens für bekannte Versender kann allerdings nur genutzt werden, wenn auch der Spediteur entsprechend zertifiziert ist. Die SIS Intetrnationale Speditions-GmbH ist als reglementierter Beauftragter entsprechend zugelassen.

Unterschied Deutschland zu Europa

Die Bundesrepublik Deutschland geht hier einen eigenen Weg innerhalb der Europäischen Union. In anderen EU-Staaten gelten Sicherheitsmaßnahmen, die flexibler sind aber in Deutschland nicht zugelassen werden.
Dies hat zur Folge, dass zu kontrollierende Güter unter Umständen zunächst ins europäische Ausland verbracht und dort geprüft werden müssen. Der Weitertransport per Luftfracht erfolgt dann aus dem Land in dem die Kontrolle stattfand oder die Waren werden wieder nach Deutschland verbracht und hier versandt. Dies ist nicht nur mit weiteren, an sich vermeidbaren Kosten verbunden. Auch aus ökologischer Sicht stellt dieser Mehraufwand einer kritischen Betrachtung nicht stand.

Was ist geplant?

Das LBA geht von nur geringen negativen Auswirkungen durch die Neuregelungen aus. In der Praxis dürfte es aber durch den Wegfall des ETD-Verfahrens zu Transportverzögerungen von drei oder mehr Tagen kommen, da die Lieferungen zur Prüfung gesondert geöffnet werden müssen. Diese Sichtkontrolle ist bspw. für Maschinenteile, Pumpen, etc. realisierbar. Von Seiten der Prüfer wird eine Enthaftungserklärung verlangt, falls es bei der Kontrolle zu Schäden an der Ware kommt.
Es ist daher wünschenswert, dass möglichst bald eine EU-weite Regelung für Sonderkontrollen herbeigeführt wird. Allerdings sind derzeit keine Bemühungen in dieser Richtung festzustellen.

Unser Kontakt für Sie:

Weitere Fragen beantworten Ihnen gerne unsere Kollegen aus dem Luftfracht Export Bereich.

Sie erreichen uns unter: airexport@schaefer-sis.de

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