Kein Ausfuhrnachweis mehr auf Rechnungen durch den Zoll

Der Zoll gibt keine Stempel mehr auf Ihre Rechnung für Sendungen < 1.ooo Euro

Die Zollbehörde unterrichtet in einem Rundschreiben vom 06-06-2019 darüber, dass die Aussgangszollstellen, mit Wirkung zum 01-07-2019, die bislang übliche Stempelung der Handelsrechnung als Alternativnachweis zum Ausfuhrnachweis nicht mehr vorgenommen wird.

Was bedeutet dies für Sie als Exporteur?

Nach wie vor können Sie zwar Ihre Ausfuhr mit Rechnungen unter 1.000 Euro ohne Erstellung eines ABD vornehmen, einen Nachweis der Ausfuhr für Umsatzsteuerzwecke jedoch wird durch die Ausgangszollstelle nicht mehr ausgestellt. der Zoll wertet eine Ausfuhr unter 1.000 Euro nur mit Rechnung als mündliche Anmeldung auf die er keine steuerrechtlich wirksame Bestätigung gibt.

Was können Sie tun?

Wir empfehlen bereits seit einigen Jahren all unseren Kunden, auch für Werte < 1.000 Euro die Erstellung eines ABD vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen, erhalten Sie dadurch eben genau diesen Ausfuhrnachweis, der Ihnen nun ggf. fehlen wird.

Lesen Sie hierzu in der beigefügten PDF Datei oder unter nachfolgendem Link die entsprechende Publikation der Zollbehörde.

Fachmeldung Zoll

file pdf | Dateigröße 1,51 MB

Link: https://www.zoll.de/SharedDocs/Fachmeldungen/Aktuelle-Einzelmeldungen/2019/azr_ausfuhrnachweis_umsatzsteuerzwecke.html

Gerne können Sie sich bei Fragen an uns wenden. Sie erreichen uns unter:

zoll@schaefer-sis.de

und den Rufnummern

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