Gewichtsverifizierung See-Container

Seit dem 01.07.2016 muss die Bruttomasse eines Containers vor der Verladung vom Befrachter verifiziert werden.

Die wurde bereits im November 2014 von der International Maritime Organization (IMO) beschlossen. Das bedeutet, dass seit dem 01.07.2016 nur noch Container verschifft werden, wenn deren Bruttomasse vor der Verladung ermittelt, dokumentiert und der Reederei mitgeteilt werden. Hintergrund hierbei ist, dass es in der Vergangenheit häufig zu schweren Unfällen kam, weil die gemeldeten Gewichte nicht mit den wirklich verladenen Einhei­ten übereinstimmten. Die neue Regelung ist Teil des SOLAS-Übereinkommens. Man will damit die Sicherheit der Schiffe für die Mannschaft aber auch für Ihre Fracht erhöhen.

Verladung von LCL Sendungen in einem Sammelcontainer:

Für die Verladung einer LCL­Sendung muss der Versender bei Buchung ein unterzeichnetes Dokument übergeben, welches das VGM (Verified Grass Mass) der Sendung bestätigt. Die Ermittlung des VGM des Sammelcontainers erfolgt dann anhand dieser Dokumente.

Zwei Methoden der Verifizierung

Es gibt zwei Möglichkeiten das VGM (Verified Gross Mass) zu bestimmen:

1) Wiegen des vollständig beladenen Containers: Die Verwiegung übernimmt der Befrachter oder ein von ihm Beauftragter. Die Verwiegung ist bei jeder Art von Container und zu verschiffende Ware möglich.

2) Errechnung des Gesamtgewichts des Containers: Hierzu müssen die Gewichte der Waren, des Verpackungs- und Staumaterials sowie des Container vorliegen. Alle Waren müssen einzeln verwogen werden, da die Gewichte nicht geschätzt werden dürfen.

Diese Möglichkeit besteht nicht bei allen Frachtarten. Nicht erlaubt ist diese Methode beispielsweise bei Schrott, Abfall, losem Getreide und anderen Schüttgütern. 

Der Container wird nur verladen, wenn der Reederei das VGM vorliegt. Sonst können erhebliche Extrakosten auf den Befrachter zukommen. Verantwortlich für die Dokumentation und die Übermittlung an den Reeder ist der Befrachter, der im Konnossement oder Seefrachtbrief eingetragen ist. Das VGM muss termingerecht an die Reederei übermittelt werden. Diese „cut off time“ wird von den Reedereien festgelegt und ist von Carrier zu Carrier unterschiedlich.

Gerne beraten Sie hierzu auch unsere Fachabteilungen. Sprechen Sie uns einfach an.

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