Wir möchten Sie über die nächste Phase des Import Control System 2 (ICS2) informieren, die ab dem 3. Juni 2024 schrittweise in Kraft getreten ist und bis zum 1. September 2025 vollständig implementiert wird. Dieses EU-weite System zur elektronischen Vorabanmeldung dient der Risikobewertung von eingehenden Frachtsendungen, bevor diese in das Zollgebiet der Union gelangen.
Zeitlicher Ablauf der Umsetzung von ICS2 Release 3
Mit ICS2 Release 3 wird die summarische Eingangsanmeldung
(Entry Summary Declaration, ENS) auf den See-, Binnenschiffs-, Straßen- und
Schienenverkehr ausgeweitet. Für verschiedene Verkehrsträger gelten
folgende Zeitfenster:
- 03.06.2024 – 04.12.2024: See- und Binnenschifffahrtsunternehmen (Frist bereits abgeschlossen).
- 04.12.2024 – 01.04.2025: Einzelfracht-Einreichende im See- und Binnenschiffsverkehr (aktuell laufend).
- 01.04.2025 – 01.09.2025: Straßen- und Schienenverkehrsunternehmen.
Alle betroffenen Unternehmen müssen bis zum jeweiligen Stichtag ihre Systeme an ICS2 anschließen und die neuen Anforderungen umsetzen.
Welche Daten müssen übermittelt werden?
Die ENS-Meldung erfordert mehrere Pflichtangaben, darunter:
- 6-stelliger HS-Warencode: Präzisere Wareneinordnung zur Risikobewertung.
- EORI-Nummer des Empfängers: Verpflichtend für alle EU-Importeure.
- Routingländer: Angabe aller Transitländer auf dem Transportweg.
- Warenbeschreibung: Klare und einfache Sprache zur Sicherstellung der Nämlichkeit.
Hinweis zur Weitergabe der EORI-Nummer
Die Herausgabe der EORI-Nummer ist laut Unionszollkodex zwingend erforderlich. Unternehmen sollten jedoch sicherstellen, dass die Verwendung auf „nur für ICS2“ beschränkt wird, sofern keine Vollmacht zur Importverzollung erteilt wurde.
Pflicht zur Selbstkonformitätsprüfung
Vor der Anbindung an das ICS2-System ist ein Selbstkonformitätstest erforderlich, um die ordnungsgemäße Datenübermittlung sicherzustellen. Unternehmen müssen ihre EORI-Nummer und den gewünschten Testzeitraum beim Service Desk Zoll (servicedesk@zoll.bund.de) anmelden.
Weitere Informationen und Unterstützung
Die EU-Kommission und der deutsche Zoll stellen umfangreiche Dokumentationen und Leitfäden zur Verfügung, darunter:
Für weitere Informationen oder bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter zoll@schaefer-sis.de. Wir helfen Ihnen, die neuen Anforderungen effizient umzusetzen und Ihre Lieferketten nahtlos zu gestalten.
Mit freundlichen Grüßen