Sehr geehrter Kundschaft,
wir möchten Ihnen gerne das Europäische Mobilitätspaket auf das Wesentliche zusammengefasst vorstellen. Das am 2. Februar schrittweise in Kraft getretene Paket, wird sich aufgrund der Inhalte verstärkt auf die Verkehrskosten auswirken:
- Belohnung der Fahrerschaft – Seit dem 02.02.2022 wird die Vergütung eines Fahrers von einem Tagegeld auf ein Bruttogehalt umgestellt; die Vergütung muss dem Land entsprechen, in dem der Fahrer seine Fahrten durchführt.
- Grenzübertritte – Grenzübertritte müssen seit dem 02.02.2022 von der Fahrerschaft im Fahrtenschreiber gemeldet werden, d.h. man muss bei der ersten Gelegenheit nach einem Grenzübertritt anhalten und den Ländercode manuell eingeben, derzeit gibt es kein System, das dies automatisch aktualisieren kann. Eine automatische Aktualisierung funktioniert erst nach der Einführung der neuen Version des SMT2-Fahrtenschreibers.
- Return Home Vehicle – Seit dem 21.02.2022 müssen LKWs alle 8 Wochen in das Land zurückkehren, in dem sie registriert sind. Dies bedeutet, dass sie in diesem Zeitraum nicht genutzt werden können und mit zusätzlicher Ausrüstung kompensiert werden müssen.
- Kabotageverordnung – Seit dem 21.02.2022 wird die Verordnung um eine „Cooling Off“-Periode von 4 Tagen erweitert, während die Fahrerschaft keine Kabotagefahrten in dem betreffenden Land durchführen darf.
Diese Maßnahmen nehmen Auswirkungen auf den Kilometerpreis. Wir werden die weiteren Entwicklungen und Folgen dieser Änderungen aufmerksam verfolgen und Sie weiter informieren. Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.
Vielen Dank für Ihr Verständnis