CBAM-Regelphase ab 2026: Was jetzt wichtig wird

Zum 1. Januar 2026 startet die Regelphase des CO₂-Grenzausgleichssystems (CBAM). Damit endet die bisherige Übergangszeit, in der Unternehmen lediglich ihre grauen Emissionen melden mussten. In der neuen Phase kommen zusätzliche Verpflichtungen hinzu, unter anderem die jährliche CBAM-Erklärung ab 2027 und die Abgabe von CBAM-Zertifikaten. Eine Veränderung sticht jedoch besonders hervor: Viele Importeure benötigen künftig eine eigene Zulassung als CBAM-Anmelder im offiziellen CBAM-Register.

Diese Zulassung wird zur Voraussetzung, um bestimmte CBAM-Waren auch nach 2025 in die EU einführen zu können. Je nach Art der Ware, dem jährlichen Importvolumen und der eigenen Rolle im Einfuhrprozess kann diese Pflicht früher oder später greifen. Damit ist klar: Nicht jedes Unternehmen ist betroffen, aber diejenigen, die betroffen sind, sollten sich frühzeitig vorbereiten.

Was bedeutet das konkret?

Derzeit ist in vielen Unternehmen noch nicht vollständig bekannt, ob eine Zulassung erforderlich sein wird. Manche wissen nicht, ob ihre Produkte überhaupt unter CBAM fallen. Andere sind unsicher, ob sie die jährliche Mengenschwelle erreichen. Und wer als indirekter Vertreter arbeitet, muss klären, ob ein eigener Status notwendig wird.

Klar ist: Ohne gültige Zulassung kann es ab 2026 zu Einfuhrstopps kommen. Das betrifft im Zweifel laufende Geschäfte, die Zeitpläne der eigenen Kunden und gesamte Lieferketten. Da die Beantragung der Zulassung ebenfalls Zeit in Anspruch nimmt, sollte der Prozess nicht erst kurz vor Jahresende gestartet werden.

Wie Sie jetzt vorgehen können

Wenn Sie CBAM-Waren importieren oder dies künftig planen, sollten Sie frühzeitig über die zuständigen Stellen prüfen lassen, ob eine Zulassung als CBAM-Anmelder erforderlich ist. Zuständig für verbindliche Auskünfte sind ausschließlich die DEHSt sowie Ihre steuerlichen oder rechtlichen Berater. Wir verweisen Sie gern an diese Stellen und stellen Ihnen die uns vorliegenden allgemeinen Informationen zur Verfügung. Eine fachliche, rechtliche oder steuerliche Bewertung dürfen und können wir nicht übernehmen.

Weitere Informationen finden Sie ebenfalls auf den Seiten der IHK und beim Umweltbundesamt zum Thema CBAM.

Ihr Schäfer&SIS Interlogistik®-Team

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