Über die Situation im „Roten Meer“ und bei der Durchfahrt durch den Suezkanal hatten wir Sie ja bereits in einem unserer Newsletter informiert. Das Thema ist sicherlich auch hinreichend durch die Medienberichte und die Veröffentlichungen der Reedereien bekannt. Nun hat auch die Versicherungswirtschaft auf diese äußerst dynamische Situation reagiert.
Die führenden Versicherer auf dem europäischen Markt haben im Bereich der Warentransportversicherung die DTV-Klausel „Krieg, Streik, Aufruhr“ für den nachfolgend näher beschriebenen geografischen Bereich gekündigt. Ausgeschlossen sind die Gefahren im Seegebiet des Indischen Ozeans, Golf von Aden und südlichen Roten Meer, in folgenden Grenzen:
- im Nordwesten: durch das Rote Meer, südlich des 18. Nördlichen Breitengrades,
- im Nordosten: von der jemenitischen Grenze ab dem geografischen Punkt mit den Koordinaten 16°38.5’N, 53°6.5’E bis zum Punkt in der Hohen See mit den Koordinaten 14°55’N, 53°50’E – im Osten: durch die Linie in der Hohen See von dem Punkt mit den Koordinaten 14°55’N, 53°50’E über dem Punkt mit den Koordinaten 10°48’N, 60°15’E bis zum Punkt 6°45’S,48°45’E.
- und im Südwesten: durch die somalische Grenze vom geografischen Punkt mit den Koordinaten 1°40’S,41°34’E bis zum Punkt in der Hohen See mit den Koordinaten 6°45’S,48°45’E mit Ausnahme der Küstengewässer der angrenzenden Gebiete bis zu einer Entfernung von 12 Seemeilen vor der Küste.
Eine grobe unverbindliche Darstellung des Ausschlussbereich rein zur visuellen Orientierung:
Was bedeutet dies konkret:
Wir können gerne weiterhin Ihre Versicherungsaufträge bearbeiten. Müssen diese jedoch vorher dem Versicherer anmelden.
Was nicht mehr angeboten werden kann, ist in dem beschriebenen Bereich die Klausel „Krieg, Streik, Aufruhr“, so dass Schäden die aufgrund einer dieser Handlungen resultieren nicht mehr versichert werden können. Alle anderen Gefahren – sofern nicht grundsätzlich ausgeschlossen oder nicht versicherbar – können weiterhin über eine Warentransportversicherung abgedeckt werden.
Ordnungshalber möchten wir Sie noch auf die Haftungssituation hinweisen. Alle Verkehrsunternehmen [Spediteure, Frachtführer, Reeder etc.] sind generell von der Haftung befreit, wenn das schädigende Ereignis auf einer kriegsähnlichen oder terroristischen Handlung beruht. An dieser Stelle möchten wir auch ordnungshalber nochmals auf die Beschränkungen im Bereich der Haftung und Versicherung bei Transporten in die Bereiche „Russland, Ukraine und angrenzende Gebiete hinweisen – hierzu hatten wir ja bereits vor einiger Zeit informiert.
Haben Sie weitere Fragen, dann beraten wir Sie gerne. Ergänzend empfehlen wir Ihnen Ihren Versicherer zu kontaktieren.
Ihr SCHÄFER&SIS INTERLOGISTIK® Team