1.
Unser Angebot basiert auf Abwicklung einer geschlossen Transportkette durch SIS Internationale Speditions-GmbH bzw. zusammenhängenden offerierten Leistungen gem. Speditionsangebot.
Die Buchung des Frachtraums erfolgt durch SIS Internationale Speditions GmbH.
2.
Nicht berücksichtigt sind abweichende Bedingungen und Konditionen Dritter für Transporte von Übergabesendungen bei FOB (Export) und Übernahmesendungen CFR/CIF (Import) wo der Hauptlauf je Verkehrsträger nicht durch SIS Internationale Speditions GmbH besorgt wird.
Diese bedürfen der Einzelfallbetrachtung und Prüfung. Fremdkosten und nachgelagerte Kosten Dritter werden gem. Auslage belastet und gehen zu Lasten der Ware.
3.
Separat zur Abrechnung gelangen Zusatzkosten, für welche wir nicht verantwortlich zeichnen, wie z.B.
–
Storage, Demurrage / Detention verursacht durch z.B. fehlende oder nicht rechtzeitig übermittelte transportspezifische Daten und Dokumente
–
Wartezeiten am Schuppen/Lager/Terminal/Zollamt/Lade-/Entladestelle
–
Transportversicherung
–
verzögerte oder abweichende Ausführung der am Transport beteiligten Erfüllungsgehilfen des Spediteurs durch z.B. Mangel oder eingeschränkte Verfügbarkeit der Verkehrsträger sowie Platz und Equipment, temporäre auch kurzfristige Zuschläge wie Kleinwasserzuschlag, Hochwasserzuschlag, Congestion, etc. oder abweichende Kosten durch Streik, politische/soziale Unruhen, etc.
–
Kosten durch behördliche Anordnung (z.B. Zollbeschau, Scan, etc.
4.
Zoll / EuSt Abgaben sind grundsätzlich nicht in unseren Offerten enthalten.
5.
Zur Vorbeugung von Zusatzkosten ist es erforderlich, dass uns alle relevanten transportspezifischen Dokumente, Daten, Informationen, Anforderungen, Vollmachten, Lizenzen etc. vorliegen. Die vollständigen Dokumente inkl. exakter Warenbezeichnung und Warentarifnummer sind vom Auftraggeber vollständig zur Verfügung zu stellen.
6.
Die im Angebot ausgewiesenen oder inkludierten Maut-/Dieselkosten sind während der Gültigkeit veränderbar. Im Falle einer gesetzlichen Maut-Erhöhung und Veränderungen beim Treibstoffeinkauf behalten wir uns das Recht auf Anpassung der Transportraten vor.
7.
Eine Transportversicherung decken wir nur gegen schriftlichen Auftrag ein. Ein individuelles Angebot erhalten Sie gerne auf Anfrage.
8.
Bei kurzfristigen Stornierungen behalten wir uns die Berechnung einer Ausfallfracht vor.
9.
Unser Angebot ist freibleibend bis zum Festabschluss basierend auf heute gültigen Raten, Tarifen und Umrechnungskursen.
10.
Unser Angebot basiert auf den genannten Daten, Mengen, Volumen und Zeitraum. Bei Abweichungen behalten wir uns vor, das Angebot anzupassen.
11.
Die Frachten und angebotenen Dienstleistungen sind ausschließlich bei Inanspruchnahme der komplett angebotenen Lieferkette gültig bzw. der zusammenhängenden offerierten Leistungen gem. Speditionsangebot. Nur einzelne in Anspruch genommene Leistungen können preislich differieren.
Besondere Bedingungen für den Seeverkehr:
a)
Freie Schiffs- und Reederwahl sowie unverändert freie Transportverhältnisse zum Zeitpunkt der Verladung bzw. Transportdurchführung setzen wir voraus.
b)
Bei den im Angebot aufgeführten bzw. gebuchten Transport- / Verschiffungsdaten handelt es sich um buchbare Optionen zum Zeitpunkt der Angebotserstellung sowie – insbesondere für den Hauptlauf – grundsätzlich voraussichtlicher Daten (ETS/ETA) und Laufzeiten. Diese können sich kurzfristig ändern.
FCL Verladung
a)
Entladene Container müssen in gleichem Zustand wie vor der Verschiffung zurück geliefert werden.
Dies gem. Konnossementsbedingungen der jeweiligen Reederei.
Evtl. anfallende Zusatzkosten für die Reinigung / Reparatur gehen zu Lasten der Ware.
b)
Die Verfügbarkeit von Leercontainern (Pick up) bzw. die Akzeptanz zur Annahme (Drop Off) im genannten Terminal/Depot sowie alternativer Terminals/Depots kann nicht garantiert werden und ist abhängig von der jeweiligen Reederei.
c)
Rückführungen von Leercontainern zum Seehafen auf Weisung der eingesetzten Reederei gehen zu Lasten der Ware.
d)
Zur Verfügung gestellte Leercontainer sind bei Anlieferung unverzüglich auf Eignung zur Beladung zu prüfen (evtl. Beschädigungen, Geruchskontaminierung).
Evtl. Beanstandungen sind umgehend schriftlich zu melden.
e)
Die jeweiligen Länderbestimmungen hinsichtlich der maximalen Gewichte (Ladungsgewicht + TARA) sind einzuhalten.
Überschreitungen können zu Zusatzkosten und / oder Ablehnung des Transportes führen.
f)
Die aussagekräftige Zustandsdokumentation der Container (innen/außen) per z.B. Bildaufnahmen bei Ankunft bzw. Be- und Entladung, wird als ggf. dienlicher Nachweis für u.U. nachgelagerten Bedarf empfohlen.
f)
Die Güter müssen in der Verpackung so gesichert sein, dass diese sich nicht bewegen können.
LCL Verladung
a)
In der Seefracht wird ein Gewichts-/Volumenverhältnis von 1:1 zugrunde gelegt. Dies entspricht einem Gewicht von 1000 kg je cbm.
b)
Das Angebot basiert auf seemäßig verpackter und mit dem Gabelstapler verladefähiger Ware und unterfahrbarer Ladungsträger.
Besondere Bedingungen für die Luftfracht:
a)
In der Luftfracht wird ein Gewichts- / Volumenverhältnis von 1:6 zugrunde gelegt.
Dies entspricht einem frachtpflichtigem Mindestgewicht von 166,67 kg je cbm.
b)
Die SIS Internationale Speditions GmbH lässt Kontrollen mittels Röntgentechnik durchführen. Sollte eine Kontrolle mittels Röntgentechnik auf Grund der Art, Beschaffenheit oder des Inhalts der Fracht/Ware nicht möglich sein, so werden Folgemaßnahmen zur Abklärung einer möglichen Gefährdung in Form einer händischen Durchsuchung ergriffen (ggf. ergänzt durch Sprengstoffspurendetektion) der betroffenen Sendung. Sämtliche Kosten der Kontrolle so wie weitere Kosten für Folgemaßnahmen gehen zu Lasten der Ware.
c)
Unser Angebot basiert auf luftfrachtgerecht verpackter und mit dem Gabelstapler verladbarer Ware und unterfahrbarer Ladungsträger.
d)
Die Güter müssen in der Verpackung so gesichert sein, dass diese sich nicht bewegen können.
Besondere Bedingungen für den Bahnverkehr:
FCL Bahnfracht
a)
Die maximale Zuladung ( Payload ) beträgt 22 Tonnen pro 40′ ft Container
b)
Die Verladung von 20’DV Containern ist nur paarweise und mit gleicher Gewichtsauslastung möglich (+/- 500 kg).
c)
Die oben genannten Raten gelten ausschließlich für FCL-Sendungen mit einem Absender und maximal 6 HS-Codes.
d)
Für konsolidierte FCL-Sendungen (ab einem Absender) oder Sendungen mit mehr als 6 HS-Codes wird pro Container ein Zuschlag erhoben.
e)
Eine Fotodokumentation der Beladung ist nach Vorgabe des Bahnbetreibers erforderlich und vom Absender zu gewährleisten.
f)
Bitte beachten Sie, dass die Entschädigungszeit für überfällige Transporte aufgrund der unterschiedlichen Ankunftszeiten an den verschiedenen Bahnhöfen entsprechend der Bahntransport- und Lieferfrist festgelegt wird (ab 60 Tage).
g)
Entladene Container müssen in gleichem Zustand wie vor dem, Transport zurück geliefert werden.
Dies gem. Bedingungen des jeweiligen Bahnoperators. Evtl. anfallende Zusatzkosten für die Reinigung / Reparatur gehen zu Lasten der Ware.
h)
Die Verfügbarkeit von Leercontainern ( Pick up ) bzw. die Akzeptanz zur Annahme ( Drop Off ) im genannten Terminal/Depot sowie alternativer Terminals/Depots kann nicht garantiert werden und ist abhängig vom jeweiligen Bahnbetreiber.
i)
Rückführungen von Leercontainern zu anderen Depots auf Weisung des eingesetzten Bahnoperators gehen zu Lasten der Ware.
j)
Zur Verfügung gestellte Leercontainer sind bei Anlieferung unverzüglich auf Eignung zur Beladung zu prüfen ( evtl. Beschädigungen, Geruchskontaminierung).
Evtl. Beanstandungen sind umgehend schriftlich zu melden.
k)
Die jeweiligen Länderbestimmungen hinsichtlich der maximalen Gewichte (Ladungsgewicht + TARA) sind einzuhalten.
Überschreitungen können zu Zusatzkosten und / oder Ablehnung des Transportes führen.
l)
Die aussagekräftige Zustandsdokumentation der Container (innen/außen) per z.B. Bildaufnahmen bei Ankunft bzw. Be- und Entladung, wird als ggf. dienlicher Nachweis für u.U. nachgelagerten Bedarf empfohlen.
m)
Die Güter müssen in der Verpackung so gesichert sein, dass diese sich nicht bewegen können.
LCL Bahnfracht
a)
Das Minimum beim frachtpflichtigen Gewicht liegt bei 1 cbm, andernfalls basiert das frachtpflichtige Gewicht auf dem tatsächlich messenden Volumen.
b)
Schwergut: Sendungen, deren Gewicht (kg) / Volumen (cbm) höher ist als 450.
c)
Frachtpflichtige Volumenberechnung bei Schwergut: Gewicht / 450 = frachtpflichtige cbm.
d)
Bei Sendungen ab 12 cbm frachtpflichtigen Gewicht können Sendungen nur bei FCL verladen werden.
e)
Bei Packstücken über 2 Tonnen bzw. einer Überlänge ab 3 Meter müssen die Terminalkosten gesondert geprüft und aufgegeben werden.
f)
Wenn die Ware weder gestapelt, noch gestaut werden kann aufgrund der Beschaffenheit oder aus anderen Gründen, wird der Leerraum des Containers gesondert berechnet (Min. USD 550,00).
Besondere Bedingungen für den Kurierversand:
a)
Für den Kurierversand wird ein Gewicht Volumenverhältnis von 1:5 zugrunde gelegt.
Die entspricht einem Mindestgewicht von 200 Kg pro cbm.
b)
Das maximale Gewicht pro Paket beträgt 70 Kg.
c)
Die maximale Länge beträgt 274 cm
d)
Die maximal kombinierte Länge und Breite beträgt 400 cm.
e)
Für Pakete mit einem Gewicht von mehr als 25 Kg wird ein Ladungsträger benötigt, diese sind Teil der Sendung und werden bei der Gewichtsermittlung entsprechend mit berücksichtigt.